Paragraphenreiter
Wir bieten Hilfen zur Erziehung an und arbeiten gemäß des achten Sozialgesetzbuches. Zu unseren Möglichkeiten gehört die Arbeit nach §§ 30, 31, 41.

Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Sozialpäd. Familienhilfe
Sozialpädagog. Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Rückführungsmanagement
In einem ergebnisoffenen Prozess wird überprüft, ob die Rückführung eines in Obhut genommenen Kindes in seine Herkunftsfamilie als möglich bewertet werden kann. Diese Analyse erfolgt durch die Fachkräfte des beauftragten Trägers, die in enger Zusammenarbeit mit dem Familiensystem sowie weiteren systemrelevanten Akteuren eine solche Überprüfung durchführen.

Hilfe für junge Volljährige
Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
INSPIRIERT
"Wir sind, was wir denken. Alles, was wir sind, entsteht aus unseren Gedanken. Mit unseren Gedanken formen wir die Welt."
- Buddha -